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OLG Bremen - Entscheidung vom 24.08.2011

Ws 105/11

Normen:
StPO § 268a Abs. 3
StPO § 302
StPO § 453a
StPO § 454 Abs. 4
StPO § 463

Fundstellen:
NStZ-RR 2012, 93
StV 2012, 425

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten als unbegründet verworfen. I. Der Verurteilte wurde am 27.05.2009 wegen schweren Raubes durch das Landgericht Bremen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei [...]
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