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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 22.12.2011

Verg W 14/11

Normen:
GWB § 111
GWB § 120 Abs. 2

1. Der Antragstellerin wird Akteneinsicht in die Vergabeakten gewährt durch Übersendung des in der Anlage beigefügten Auszugs aus dem Vertrag zur Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen vom 10./11.11.2010. [...]
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