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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 08.11.2011

Verg W 3/11

Normen:
GWB § 78 S. 1
GWB § 120 Abs. 2
GWB § 128 Abs. 1
GWB § 128 Abs. 3
ZPO § 91a
VwKostG § 13

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer hat der Antragsteller zu tragen. Die ihnen im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Auslagen tragen die Beteiligten jeweils selbst. Die Kosten des [...]
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