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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 30.06.2011

1 AR 42/11

Normen:
EnWG § 102 Abs. 1
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Zuständig ist das Landgericht Frankfurt (Oder). I. Die Klägerin, ein Versorgungsunternehmen, nimmt den Beklagten auf die Zahlung von - nach teilweiser Zurücknahme der Klage noch - 795,16 € nebst Zinsen für die [...]
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