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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 12.09.2011

1 AR 52/11

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
ZPO § 91a
ZPO § 261 Abs. 3 S. 2

Zuständig ist das Amtsgericht Bad Liebenwerda. I. Die Klägerin hat gegen den Beklagten das Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding betrieben. Am 03.02.2011 wurde ein Mahnbescheid über eine Hauptforderung in Höhe von [...]
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