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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 28.06.2011

1 AR 35/11

Normen:
ZPO § 36
ZPO § 32b Abs. 1 Nr. 1

Gemeinsam zuständig ist das Landgericht Hamburg. I. Der Kläger nimmt die Beklagten mit der beim Landgericht Potsdam rechtshängigen Klage auf Zahlung von Schadensersatz, Feststellung einer Verpflichtung zum [...]
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