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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 27.06.2011

L 3 R 234/10 B

Normen:
RVG § 33 Abs. 3 S. 1
RVG § 56 Abs. 2 S. 1
SGG § 172
SGG § 178 S. 1
SGG § 197 Abs. 1
SGG § 197 Abs. 2
SGG § 202
SGG § 73a Abs. 1 S. 1
ZPO § 114

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. Juli 2010 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und wendet sich gegen die Höhe [...]
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