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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 18.11.2011

L 4 P 18/09

Normen:
JVEG § 20
JVEG § 21 S. 1
JVEG § 21 S. 2
SGB II
SGG § 191
SGG § 202
ZPO § 141 Abs. 3 S. 2
ZuSEG § 2 Abs. 3

Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Erörterungstermins am 14. April 2011 wird auf insgesamt 28,25 EUR festgesetzt. I. Der Antragsteller begehrt für die Zeit der Teilnahme an einem [...]
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