Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 26.10.2011 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde ist unbegründet. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts i.S.v. §§ 73a SGG , 121 Abs. 2 ZPO ist [...]
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