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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.12.2011

L 12 AS 1667/11 B ER RG

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 21.03.2011 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Anhörungsrüge des Antragsteller war gemäß § 178a Abs. 2 [...]
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