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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 28.04.2011

L 19 AS 633/11 B ER RG

Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 30.03.2011 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Mit Beschluss vom 30.03.2011 hat der erkennende Senat den Antrag des [...]
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