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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 11.04.2011

L 6 AS 458/11 B

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.02.2011 aufgehoben. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger wurde mit Beschluss des Sozialgerichts ( SG ) [...]
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