Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.07.2009 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.555,59 Euro zuzüglich 4 % Zinsen aus 3.555,- Euro ab 01.02.2006 zu zahlen. [...]
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