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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 14.02.2011

L 20 AY 28/08

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.7.2008 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Die Kläger begehren im [...]
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