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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 20.07.2011

L 16 AL 103/10 B

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 03.03.2010 wird zurückgewiesen. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der [...]
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