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LSG Niedersachsen-Bremen - Entscheidung vom 27.09.2011

L 11 AL 47/08

Normen:
SGB III § 122
SGB III § 127 Abs. 2
SGB III § 143 Abs. 3 S. 1
SGB III § 37b

Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Oldenburg vom 28. Februar 2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten [...]
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