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LSG Hessen - Entscheidung vom 26.08.2011

L 7 AL 72/09

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2009 wird zurückgewiesen. II. Kosten der Berufung sind auch nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]
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