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LSG Bayern - Entscheidung vom 30.11.2011

L 1 R 903/09

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. August 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten [...]
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