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LSG Bayern - Entscheidung vom 10.11.2011

L 7 AS 831/11 B ER RG

I. Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. In der Sache wendet sich die Antragstellerin (Ast) gegen den Bescheid des Antragsgegners (Ag) vom 08.06.2011, [...]
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