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LSG Bayern - Entscheidung vom 14.09.2011

L 7 AS 706/11 B ER RG

I. Die Anhörungsrüge vom 19. August 2011 wird als unzulässig verworfen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Mit Beschluss vom 27.06.2011 (L 7 AS 425/11 B ER) verpflichtete das Bayerische [...]
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