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LSG Bayern - Entscheidung vom 06.09.2011

L 2 U 310/11 ER

I. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung aus dem mit der Berufung angefochtenen Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 6. Juni 2011 wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat dem Antragsgegner die [...]
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