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LSG Bayern - Entscheidung vom 04.05.2011

L 2 AS 215/11 B

I. Auf die Beschwerden werden die Beschlüsse des Sozialgerichts Bayreuth vom 7. Februar 2011 abgeändert und die Höhe des Ordnungsgeldes auf jeweils 40,00 EUR festgesetzt. II. Im Übrigen werden die Beschwerden gegen die [...]
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