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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 12.10.2011

L 6 VK 3403/11 B

Normen:
SGG § 114
SGG § 172

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Ulm vom 19. Juli 2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Klägerin gegen die Anordnung des Ruhens des Verfahrens ist unzulässig. Die [...]
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