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LG Stralsund - Entscheidung vom 04.10.2011

6 O 77/11

Normen:
ZPO § 12
ZPO § 29 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2012, 302
KomVerw/MV 2012, 187-188

Das Landgericht Stralsund erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag des Klägers an das örtlich und sachlich zuständige Landgericht Oldenburg. I. Die Parteien streiten um Restwerklohn [...]
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