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LG Münster - Entscheidung vom 14.03.2011

015 O 278/10

Normen:
BGB § 14
BGB § 134
BGB § 444
BGB § 639
BGB § 812
BGB § 821
HGB § 86a Abs. 1
HGB § 89a
ZPO § 767

Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars Dr. J. T., M., vom 8.12.2008, UR Nr. 5.... für AD 2..., wird für unzulässig erklärt, soweit über einen Betrag von 20344,70 EUR nebst Zinsen von 12% seit [...]
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