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LG Münster - Entscheidung vom 17.11.2011

22 O 115/11

Normen:
UWG § 3
UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
WRP 2012, 493
Mitt. 2012, 424

Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zur Dauer von [...]
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