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LG Münster - Entscheidung vom 01.12.2011

024 O 55/11

Normen:
UWG § 3
UWG § 4 Nr. 11
UWG § 8
StBerG § 5 Abs. 1

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu Ordnungshaft bis [...]
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