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LG Köln - Entscheidung vom 24.08.2011

84 O 52/11

Normen:
UWG § 3 Abs. 1
UWG § 7 Abs. 1
UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 2 Alt. 2
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2

I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.00,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zu 6 [...]
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