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LG Köln - Entscheidung vom 15.06.2011

91 O 87/07

Normen:
BGB § 307 Abs. 1
BGB § 323
BGB § 433 Abs. 2
BGB §§ 437 Nr. 2

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 1.358.311,50 nebst Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat seit dem 1.8.2007 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe der Gouache 'X' von O, gemalt auf [...]
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