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LG Köln - Entscheidung vom 31.03.2011

22 O 619/09

Normen:
ZPO § 184
ZPO § 339 Abs. 2

Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 11.10.2010 (Aktenzeichen: 22 O 619/09) wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das [...]
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