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LG Köln - Entscheidung vom 16.06.2011

30 O 226/10

Normen:
BGB § 177 Abs. 1
BGB § 242

Die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde des Notars C, in F, vom 05.03.2008 (Urk.-Nr. 00/0000 ) wird für unzulässig erklärt. Auf die Hilfswiderklage wird die Klägerin verurteilt, die Löschung der beim [...]
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