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LG Köln - Entscheidung vom 01.09.2011

31 O 349/11

Normen:
UWG § 3
UWG § 5 Abs. 1
UWG § 8 Abs. 1
UWG § 12 Abs. 2

Fundstellen:
LMuR 2011, 140

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 17.06.2011 (31 O 349/11) wird bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller ist [...]
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