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LG Köln - Entscheidung vom 19.01.2011

28 O 253/10

Normen:
BGB § 823 Abs. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in [...]
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