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LG Köln - Entscheidung vom 26.07.2011

218 O 136/11

Normen:
TKG § 3 Nr. 30
UrhG § 101 Abs. 1 S. 1, 2

Auf den Antrag vom 09.06.2011 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, [...]
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