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LG Köln - Entscheidung vom 18.02.2011

32 O 113/09

Normen:
BGB § 314
BGB § 649 S. 2

Fundstellen:
IBR 2011, 344
IBR 2011, 279
BauR 2011, 1059

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 476.633,45 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 301.375,07 € seit dem 23.02.2009 sowie aus weiteren 175.258,38 € seit dem 21.04.2010 zu [...]
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