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LG Köln - Entscheidung vom 17.05.2011

21 O 763/10

Normen:
BGB § 812 Abs. 1
VVG § 86 Abs. 1
VVG § 194 Abs. 2
AMPreisV § 5 Abs. 6
AMG § 78
GG Art 12Abs.1
BGB § 814

Fundstellen:
VersR 2012, 710-714

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.236,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 36.900,36 Euro seit dem 05.05.2010, aus einem Betrag in Höhe von 4.561,04 Euro seit [...]
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