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LG Köln - Entscheidung vom 22.06.2011

28 O 956/10

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 2
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
GVG § 171b

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu zwei Jahren, zu [...]
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