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LG Dortmund - Entscheidung vom 14.01.2011

25 O 230/11

Normen:
BGB § 307
BGB § 309
UKlaG § 4
StromGVV § 5 Abs. 2
EnWG § 41 Abs. 1
GG Art. 13

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 [...]
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