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LG Dortmund - Entscheidung vom 10.03.2011

2 O 105/10

Normen:
VVG §§ 19 Abs. 5 S. 1
193 Abs. 3
203 Abs. 1 S. 3
VVG § 19 Abs. 5 S. 1
VVG § 22
BGB § 123

Fundstellen:
VuR 2011, 238

1. Es wird festgestellt, dass der bei der Beklagten unterhaltene Krankenversicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinummer ##.###.###/#/001 fortbesteht und nicht durch Rücktritt bzw. Anfechtung seitens der Beklagten [...]
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