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LG Dortmund - Entscheidung vom 28.06.2011

9 T 323/10

Normen:
JVEG § 4
JVEG § 9 Abs. 1

Fundstellen:
DS 2011, 366-367
BauR 2012, 303

Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.04.2010 wird teilweise wie folgt abgeändert: Die Vergütung des Beteiligten zu 1) für die Erstattung des Gutachtens vom 14.08.2009 wird auf 1.232,30 € festgesetzt. Die [...]
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