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LG Bonn - Entscheidung vom 10.08.2011

39 T 1522/10

Normen:
HGB § 335 Abs. 4
HGB § 335 Abs. 5 S. 1, 4

Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 09.09.2010 getroffene Ordnungsgeldentscheidung einschließlich der Festsetzung von Zustellungskosten in der gleichen Entscheidung aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten [...]
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