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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 03.08.2011

8 Ta 157/11

Normen:
InsO § 89
ZPO § 888
ZPO § 888
InsO § 89

Fundstellen:
ZInsO 2013, 744

Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 10.06.2011 - 2 Ca 383/11 - wird als unzulässig verworfen. Die sofortigen Beschwerden der Beklagten zu 2. und der [...]
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