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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 28.11.2011

1 Ta 238/11

Normen:
ArbGG § 78
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3
ZPO § 569
ZPO § 120 Abs. 4
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3
ZPO § 172 Abs. 1
ZPO § 222 Abs. 1
ZPO § 569 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 78
BGB § 188 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 31.05.2011 - 7 Ca 1045/09 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beschwerdeführer [...]
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