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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 28.02.2011

9 Ta 32/11

Normen:
ArbGG § 11a
ZPO § 127 Abs. 3
ZPO § 569 Abs. 1
ArbGG § 11a Abs. 3
ZPO § 127 Abs. 3 S. 3
ZPO § 569 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 18.08.2010, Az: 5 Ca 1309/08, wird auf Kosten der Klägerin verworfen. Die Rechtsbeschwerde [...]
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