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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 02.08.2011

10 Ta 151/11

Normen:
GewO § 109
ZPO § 114
ZPO § 117
ZPO § 118
GewO § 109
ZPO § 114
ZPO § 117
ZPO § 118

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 24.06.2011, Az.: 2 Ca 915/11, nebst Nichtabhilfebeschluss vom 13.07.2011 teilweise abgeändert und wie folgt neu [...]
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