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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 24.03.2011

3 Ta 37/11

Normen:
ZPO § 104
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
ZPO § 104
RVG-VV Nr. 3506
RVG-VV Nr. 3507

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den (Kostenfestsetzungs-)Beschluss des ArbG Kaiserslautern vom 16.12.2010 - 8 Ca 782/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Für den Kläger wird die Rechtsbeschwerde zum [...]
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