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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 27.07.2011

1 Ta 141/11

Normen:
GKG § 40
RVG § 2 Abs. 1
RVG § 23 Abs. 1
RVG § 33
ZPO § 6
ZPO § 6 S. 1
RVG § 2 Abs. 1
RVG § 23 Abs. 1
RVG VV Nr. 1000 Abs. 1
GKG § 40

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier über die Festsetzung des Gegenstandswerts vom 22.06.2011 - 3 Ca 871/10- wie folgt abgeändert: Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit [...]
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