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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.12.2011

1 Ta 231/11

Normen:
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
RVG § 33 Abs. 3
SGB IX § 81 Abs. 4
ZPO § 3
GKG § 42 Abs. 3 S. 1
RVG § 23 Abs. 1 S. 1
RVG § 33 Abs. 1
GewO § 106 S. 3
SGB IX § 81 Abs. 4
BGB § 779

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 30.09.2011 - 3 Ca 229/10 - wie folgt abgeändert: 'Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der [...]
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