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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 21.06.2011

10 Ta 114/11

Normen:
BGB § 613a Abs. 1
ZPO § 114
ZPO § 114 S. 1
BGB § 613 a Abs. 1 S. 1

Die sofortige Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30. März 2011, Az.: 8 Ca 388/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. [...]
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