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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 28.10.2011

9 Sa 238/11

Normen:
BGB § 242
TV-L § 10 Abs. 1
TV-L § 10 Abs. 3
TV-L § 21
TV-L § 8 Abs. 1
TV-L § 8 Abs. 5
TVG § 4 Abs. 1
TVG § 4 Abs., 3
BGB § 242
BGB § 611 Abs. 1
TV-L § 7 Abs. 4 S. 1
TV-L § 8 Abs. 1 S. 4
TV-L § 8 Abs. 5 S. 5
TV-L § 10 Abs. 1
TV-L § 10 Abs. 3 S. 2
TV-L § 21 S. 1
TV-L § 21 S. 2
TV-L § 22
TV-L § 26 Abs. 1
TVG § 4 Abs. 1
TVG § 4 Abs. 3
TVG § 4 Abs. 4 S. 2

Auf die Berufung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.03.2011, Az.: 3 Ca 1853/10, abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 10,89 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem [...]
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